Akuter Sterbefall

Wenn Ihr Tier verstorben ist

  • Beauftragen Sie einen Tierbestatter mit der Durchführung der Tierbestattung nach Ihren Wünschen. Einen dem BVT angeschlossenen Tierbestatter finden Sie hier.
  • Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung mit verbindlichem Endpreis für die vereinbarten Leistungen geben.
  • Ist Ihr Tier beim Tierarzt eingeschläfert worden? Dann informieren Sie diesen darüber, welcher Tierbestatter von Ihnen mit der Abholung beauftragt wurde.
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung? Dann informieren Sie Ihren Versicherer mit der Bescheinigung des Tierarztes oder der Auftragsbestätigung des Tierbestatters über das Ableben Ihres Tieres.
  • Haben Sie Hundesteuer gezahlt? Dann melden Sie Ihren Hund ab. Da die Hundesteuer dem Ortsrecht unterliegt, erkundigen Sie sich bitte an Ihrem Wohnort nach den erforderlichen Formalitäten.