Pressetexte zur journalistischen Verwendung
Journalisten können nachfolgende Texte für Ihre Artikel verwenden, wenn ein Hinweis auf den BVT als Urheber erfolgt.
Allgemeine Information
„Wir sind Familienbestatter“
Und hierbei zählt auch der regionale Bezug
Ein würdevoller Umgang mit dem verstorbenen Haustier hat oberste Priorität bei den Mitgliedern des Bundesverbands der Tierbestatter e.V. (BVT). Sie verstehen sich als Familienbestatter, die den Verbliebenen unter anderem durch einen respektvollen Umgang helfen, besser mit der Ausnahmesituation umzugehen.
Es ist schlimm, ein geliebtes Haustier zu verlieren. Umso wichtiger ist, im Moment der Trauer - wenn die eigene Konzentration womöglich auf der Strecke bleibt und Fehlentscheidungen drohen - jemanden zu haben, auf den man sich verlassen kann. Einen Tierbestatter, der alles mit Verstand und Herzblut regelt, so als wäre es sein eigenes Tier. Einen Menschen, der respektvoll mit dem verstorbenen Vierbeiner und seinem Besitzer umgeht.
Gütezeichen geplant
Der Bundesverband der Tierbestatter e.V. (BVT) steht für genau diese Qualitäten. Der Verband legt größten Wert auf einen besonders würdevollen Umgang mit dem Haustier und nicht nur das: Geplant ist ein Gütezeichen, eine Zertifizierung, für die sich Mitglieder zukünftig qualifizieren können.
„Wir verstehen das Gütezeichen als Qualitätszeichen für besonders qualifizierte würdevolle Tierbestattungsunternehmen“, sagt der Erste Vorsitzende des BVT, Martin Struck. Noch dieses Jahr soll das Zertifizierungssystem angestrebt werden.
Würdevoll und fachgerecht
Doch auch aktuell setzt sich der BVT bereits aktiv für Qualitätssicherung ein. Die Dienstleistungen der zum Verband gehörenden Tierbestatter zeichnen sich durch Sicherheit und Transparenz aus. Der Tierhalter wird umfassend und individuell über verschiedene Bestattungsformen, organisatorische Abläufe und die inhaltliche Gestaltung des gesamten Ablaufs informiert. Die verstorbenen Tiere werden besonders würdevoll und fachgerecht behandelt. Das bezieht sich vor allem auch auf die Aufbewahrung und Überführung. Überführungen und Aufbewahrung werden zeitlich so kurz wie möglich gehalten, was nur möglich ist, wenn der Tierbestatter aus der Region des Tierhalters stammt. „Verstorbene Tiere werden gekennzeichnet, damit eine nachhaltbare Dokumentation des Verbleibs möglich ist“, erklärt Struck.
Der Tierhalter soll einfach wissen, dass er bei einem BVT-Familienbestatter in jeder Situation in den allerbesten Händen ist.
Text: Gabriele Metz
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