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Wohin mit Waldi
15.12.2007 / Mainpost
Kategorie: Archiv 2007
 
 
 
Inhalt:
MÖNCHSONDHEIM
Wohin mit Waldi, wenn er stirbt? -
Zwei Tierfriedhöfe im Landkreis
Im Landkreis Kitzingen gibt es zwei Tierfriedhöfe
Der Bedarf ist da, der Bedarf ist offensichtlich groß – und demnächst gibt es gleich zwei Tierfriedhöfe im Landkreis Kitzingen. In Mönchsondheim und bald auch in Kitzingen wird es möglich sein, Haustiere zu beerdigen und nicht der Tierkörperbeseitigung zu überlassen.
 

Die Idylle ist nahezu perfekt: Über fast zwei Kilometer zieht sich der schmale Betonweg entlang des Breitbachs von Mönchsondheim auch in Richtung Osten. Fast naturbelassen schlängelt sich der Bach durch das schmale Tal, mäandriert mal näher, mal weiter vom Weg entfernt, der schließlich an der Nierenmühle endet.
Hinter der Mühle liegt das etwa 500 Quadratmeter große, eingezäunte Gelände, das seit rund einem halben Jahr als Tierfriedhof genehmigt ist. Bislang, so erzählt Ernst Wägelein, der den Friedhof betreibt, liegt noch kein Tier unter der Wiese. „Ich bin da immer etwas langsam“, sagt Wägelein. Aber jetzt drängt wohl die Zeit, denn in Kitzingen ist seit rund vier Wochen ebenfalls ein Tierfriedhof genehmigt.

Neuland für die Genehmigungsbehörden von Landratsamt und Bauamt Kitzingen. Wie Dr. Uwe Knickel vom Veterinäramt in Kitzingen erläutert, gibt es in der Genehmigung der beiden Tierfriedhöfe einen Unterschied: Der Mönchsondheimer wurde komplett vom Landratsamt bearbeitet, beim Kitzinger ist die Baugenehmigung von der Stadt erteilt worden. Das Bauamt, die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Gesundheitsamt und schließlich das Veterinäramt waren am Verfahren beteiligt.

War früher das Tierkörperbeseitigungsgesetz für die Regelung zu Tierfriedhöfen zuständig, wurde dies vor einigen Jahren von einer EU-Richtlinie abgelöst. Um die rechtliche Zulassung zu erlangen, mussten die Betreiber der Tierfriedhöfe etliche Auflagen erfüllen. Wichtigstes Kriterium ist der Grundwasserschutz. Geregelt wurden auch die Lagerzeiten für die Tiere auf dem Friedhof, die je nach Größe zwischen zwei und sieben Jahren beträgt.

Nicht billig

Das alles macht die Tierbestattung nicht gerade billig: Für ein kleines Tier, etwa eine Katze, einen Hamster oder ein Kaninchen beträgt die Grabmiete in Mönchsondheim bei einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren 355 Euro. Dazu kommen Kosten für Dienstleistungen, etwa das Grab öffnen und schließen, die Einbettung, der Grabrahmen, eine Holztafel oder Kreuz und die Namensbeschriftung mit weiteren 179 Euro. Bei einem großen Hund mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilo kostet die Grabmiete 473 Euro und die Dienstleistungen 249 Euro, was aber immer noch billiger ist als die Tierfriedhöfe in Würzburg oder in Nürnberg, wie Wägelein sagt.

Eine weitere Alternative könnte Antares sein, eine bundesweiter Zusammenschluss von Tierbestattern, die vor allem die Einäscherung von Tieren im Angebot haben. Sie bieten dann auch See-, Luft- und sogar Diamantbestattungen an, treffen allerdings in ihrem Internet-Auftritt keine Aussagen zu Kosten.

Im eigenen Garten begraben

Einfacher haben es Grundstücksbesitzer: Sie können ihr Haustier im eigenen Garten begraben. Allerdings müssen auch hier einige Regeln beachtet werden: Das Grundstück darf nicht in einer Trinkwasserschutzzone liegen, das Grundwasser darf nicht zu hoch anstehen, das tote Tier sollte mindestens 50 Zentimeter Bodenüberdeckung haben.

Und schließlich, so meint Veterinär Knickel, sollte das Grundstück auch nicht allzu bald verkauft werden. Nicht dass der Nachbesitzer dann beim Umgraben auf die Überreste stößt. Natürlich bleibt immer noch die Tierkörperbeseitigung, die aber für viele Haustierhalter keine Alternative ist.

 
 

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